Individuelle One-On-One Webinare USA

Firmengründung in den USA

Die German-American Trade Association bietet ab sofort zu verschiedenen Themen individuelle Webinare exklusiv für Ihr Unternehmen an, so dass auf Ihre speziellen Fragen eingegangen werden kann.

Wählen Sie Ihr Thema aus.

Wir unterstützen deutschsprachige Unternehmen bei ihrem Einstieg in den amerikanischen Markt, dies wären zu allererst die wichtigsten Themen:

  • Firmengründung
  • Kapitalisierung & Steuern
  • Vertragliche Aspekte / Vertriebsstruktur und Reps
  • Produkthaftungsaufgaben
  • Visa & Work Permits
  • Personalwesen & weitere praktische Aspekte
  • Einführung von Kosmetikprodukten & Personal Care Produkten

 

Für die Anmeldung bitte auf der Webseite der GATA registrieren www.american-trade.org

One on One Webinare USA
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USA – der größte Markt für Beauty und Personal Care Produkte

Firmengründung in den USA

USA – der größte Markt für Beauty und Personal Care Produkte mit $100
Mrd. Umsatz

Erfahren Sie mehr beim WEBINAR am 30.09. 2021 / 16:30-17:30 MEZ

 

Wie bringe ich als kleineres/mittelständisches Unternehmen meine Beauty- und Personal Care Produkte schnell und regelkonform auf den amerikanischen Markt?

Die USA sind der größte (und wertvollste) Markt für Beauty und Personal Care Produkte mit einem Umsatzanstieg im Jahr 2020 auf fast 100
Milliarden USD gegenüber 91 und 93 Milliarden USD in den beiden Vorjahren. Das macht mehr als ein Viertel des weltweiten Umsatzes aus.
Das Webinar richtet sich an kleine und mittelgroße Hersteller aus der D-A-CH Region, die schnell und einfach die wichtigsten Themen
abdecken möchten, um ihre Produkte in den USA vertreiben zu können.
Mit Beauty Produkten in die USA – unser Webinar erklärt, wie Sie Ihre Produkte schnell, kostengünstig und regelkonform in den Markt bringen.

Kurzbeschreibung und Agenda

Kosmetikprodukte werden durch die amerikanische FDA reguliert, die Lebensmittel- und Medikamentenkontrollbehörde, die, anders als der Name rückschließen ließe, auch für Alkohol, Tabak, medizinische Geräte und eben Kosmetika zuständig ist. Praktisch relevant wird die Beachtung der FDA Gesetze das erste Mal an der amerikanischen Grenze. Hier wird die US Zoll- und Grenzschutzbehörde aktiv und prüft
deren Einhaltung. Unser Webinar führt Hersteller und beteiligte Unternehmen (Verpacker, Händler) durch alle wichtigen Bereiche, nämlich:

  1. Definition von Kosmetik nach US-Recht. Wann handelt es sich um ein Medikament? Wann liegt beides vor und was folgt daraus?
  2. Muss ich mich bei der FDA registrieren? (Kurze Antwort – in den meisten Fällen: Nein, aber es geht sehr einfach und ist ratsam).
  3. Was ist mit bestimmten Farbzusätzen (sog. color additives)?
  4. Wie muss/darf ich meine Verpackung und Werbemittel gestalten?
  5. Was gibt es sonst zu beachten bei der Versendung von Waren? (Brauche ich eine sog. Prior Notice?)
  6. Brauche ich eine US-Firma?
  7. Wie muss die Ware verzollt werden?
  8. Wie sind die Regeln auf der einzelnen Bundesstaatenebene? (wir sehen uns den wichtigsten Staat Kalifornien an)
  9. Fragen?
    Senden Sie gerne hier Ihre Fragen vorab. Wir bemühen uns, so viele Fragen wie möglich im Anschluss an die Präsentation zu beantworten.
    Für weitere Fragen, steht Ihnen unser RA Moritz Masberg ( mmasberg@hr-ny.com ) zur Verfügung.

Anmeldegebühr: EUR 99,00

Weitere Infos zum Webinar erhalten Sie hier.

Webinar Beauty und Personal Care
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U.S-Entry Meetings 2021 – Agenda

Firmengründung in den USA

Wie in jedem Jahr führt die German American Trade Association auch in diesem Jahr seine U.S. Entry Meetings für interessierte Firmen durch, welche planen, ihre Geschäftstätigkeiten und den Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten in die USA zu erweitern. Hier veröffentlichen wir Ihnen die diesjährigen Termine und die Themen, welche in den Meetings abgehandelt werden.

GATA Agenda U.S Entry
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Executive Management Meetings 2021 – Agenda

Firmengründung in den USA

Wie in jedem Jahr führt die German American Trade Association auch in diesem Jahr Executive Management Meetings in verschiedenen deutschen Städten und in New York durch. Hier veröffentlichen wir Ihnen die diesjährigen Termine und die Themen, welche in den Meetings abgehandelt werden.

EMM Agenda 2021
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Neue Darlehen aus dem Paycheck Protection Program („PPP“)

Firmengründung in den USA

Mit dem aktuellen Beitrag möchten wir die wichtigsten Fragen zum neu aufgelegten PPP beantworten. Wie im vergangenen Jahr werden die Darlehen über Banken beantragt. Die Small Business Administration beaufsichtigt das Verfahren. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns oder Ihre Anwaltskanzlei, Ihre Accountants und vor allem Ihre Hausbank um rechtzeitig teilnehmen zu können.

Die wichtigsten Punkte zuerst:

  • Die meisten Banken starten das Verfahren am Januar 2021
  • Die Frist zur Teilnahme am aktuellen PPP ist der März 2021, ein vorzeitiges Ende ist aufgrund der großen Nachfrage allerdings wahrscheinlich
  • Ihre Firma muss seit Februar 2020 aktiv sein.
  • Sie benötigen eine S. Steuernummer der Eigentümerin (SSN für Individuen/Employer Identification Number für Gesellschaften); wir können hierbei helfen, die Beantragungsdauer variiert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.

Die allgemeinen Bedingungen lauten wie folgt:

Erste Teilnahme

Wenn Sie das Darlehen zum ersten Mal beantragen, gelten die „alten“ Bedingungen weiter, d.h.:

  • Nicht mehr als 500 Angestellte weltweit im Konzern
  • Nicht mehr als $10 Millionen

Zweite Teilnahme

Wenn Ihre U.S. Tochter bereits im vergangenen Jahr ein PPP Darlehen erhielt und Sie nun erneut an dem Programm teilnehmen möchten, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Nicht mehr als 300 Angestellte weltweit im Konzern
  • Das erste Darlehen ist bereits (oder wird noch) vollständig aufgebraucht
  • Mindestens 25-prozentiger Rückgang des Umsatzes seit vergleichbarem Vorjahresquartal (neue Business-Carve-Out-Regel)
  • Unternehmen im Gastronomie- / Hospitality-Bereich (NAICS-Code 72) können das 3.5 fache der durchschnittlichen monatlichen Lohnkosten als Darlehen beantragen
  • Für alle anderen Unternehmen gilt der bisherige Faktor 2.5
  • Maximaler Darlehensbetrag: $2 Millionen

 

Für alle gilt, dass mindestens 60% der Darlehenssumme für Gehälter ausgegeben werden müssen. Maximal 40% können also für andere Zwecke ausgegeben werden. Die folgende Übersicht schlüsselt auf, was damals galt und was nun neu hinzugekommen ist:

 

Kategorie Ursprünglich

Neu hinzugekommen

 

Lohnkosten

–          Gehälter, Löhne, Trinkgelder etc.

–          Lohnsteuern auf Staaten- und lokaler Ebene

–          Krankenversicherungspläne

–          401(k) Plaene

 

–          Lebensversicherungen (für Gruppen)

–          Berufsunfähigkeitsversicherungen (für Gruppen)

–          Zahn- und augenärztliche Versicherung

Andere Zwecke

–          Miete

–          Nebenkosten

–          Hypothekenzinsen

–          Zinsen auf andere Schuldformen

–          Betriebsaufwendungen

–          Sachschäden an Firmeneigentum

–          Zuliefererkosten

–          Arbeitsschutzmaßnahmen

 

 

 

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